1.1 Die nachstehenden „Geschäftsbedingungen für Hosted Exchange“ gelten für sämtliche Dienste, die Swissit AG gegenüber dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses für Hosted Exchange Dienste erbringt. Zusätzlich gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Im Falle eines Widerspruchs zwischen andern AGBs der Swissit AG und den „Geschäftsbedingungen für Hosted Exchange“ haben die „Geschäftsbedingungen für Hosted Exchange“ Vorrang.
2.1 Der Kunde mietet innerhalb der Infrastruktur Hosted Exchange Postfächer sowie optionale Zusatzdienste für eigene Zwecke.
2.2 Swissit AG stellt dem Kunden unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten für den Datenzugriff auf die Hosted Exchange Plattform bereit, die explizit in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung genannt werden.
2.3 Swissit AG stellt dem Kunden einen passwortgeschützten Account für das Kundencenter für die Verwaltung seines Hosted Exchange Dienstes zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und Swissit AG unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
2.4 In der von Swissit AG bereitgestellten Mailverwaltung kann der Kunde seine Leistungen verändern und weitere kostenpflichtige Dienste wie z.B. neue Postfächer oder erweiterte Dienste aktivieren. Für die Gültigkeit von Leistungsveränderungen und/oder Erweiterungen bedarf es keiner weiteren schriftlichen Bestätigung durch den Kunden diese sind direkt wirksam.
3.1 Alle Angebote von Swissit AG sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail mit Zugangs- und Einrichtdaten) durch Swissit AG auf eine Bestellung des Kunden zustande.
4.1 Der Kunde kann sofern in der Bestellung durch Swissit AG keine andere Frist bestimmt ist binnen 30 Tagen nach Bereitstellung des Dienstes durch Swissit AG von dem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts hat schriftlich zu erfolgen. Die Zusendung einer E-Mail genügt dem vorgenannten Schriftformerfordernis nicht. Die Rücktrittserklärung muss per Post oder Fax gegenüber Swissit AG erfolgen.
5.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten sofern im Bestellformular durch Swissit AG nicht explizit eine andere Vertragslaufzeit bestimmt wird. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt erfolgt jeweils eine Vertragsverlängerung um 12 Monate. Die Zusendung einer E-Mail genügt dem vorgenannten Schriftformerfordernis nicht. Eine Kündigung durch Swissit AG kann auch per E-Mail erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch Swissit AG gilt insbesondere ein Verstoss des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, kennzeichenrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstösse nach Abmahnung durch Swissit AG, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für Swissit AG dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
6.1 Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. In Drittstatten die mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, ist möglicherweise keine Umsatzsteuer fällig. Für die bestellten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot für Hosted Exchange Dienste bzw. die in dem Bestellformular ausgewiesenen Preise. Die im Leistungsangebot ausgewiesenen monatlichen Pauschalen sind im Voraus zu entrichten. Die Zahlung des Kunden gilt erst dann als erfolgt, wenn die Zahlung auf dem von Swissit AG angegebenen Konto eingegangen ist.
6.2 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird Swissit AG zunächst die Zahlung anmahnen. Swissit AG ist berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10 CHF in Rechnung zu stellen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Zahlt der Kunde auf die Mahnung hin fällige Beträge nicht, ist Swissit AG unbeschadet eigener vertraglicher Ansprüche berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistungen so lange einzustellen, bis der Kunde die rückständigen Forderungen gezahlt hat. Diese Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn eine Lastschrift von der Bank des Kunden zurückgewiesen wird oder der Abbuchung vom Konto des Kunden widersprochen wird.
6.4 Swissit AG hat das Recht, jedes Jahr die Höhe von Gebühren und Kosten neu zu bestimmen, und zwar in Übereinstimmung mit der prozentualen Preiserhöhung für vergleichbare Dienstleistungen in dem entsprechenden Markt, bezogen auf die vergangenen 12 Monate. Jede weitere Preiserhöhung wird nur dann wirksam, wenn der Kunde dieser Erhöhung nicht innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Gebührenerhöhung schriftlich widerspricht. In diesem Fall wird die betreffende Vereinbarung zum Ablauftag der Erstlaufzeit oder der entsprechenden Verlängerung beendet, und zwar ohne dass dem Kunden dafür weitere Kosten oder Gebühren entstehen. In der Periode zwischen Mitteilung und Beendigung der entsprechenden Vereinbarung werden die Dienstleistungen weiterhin unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen geliefert. Falls der Kunde die Dienstleistungen nach Ablauf der Erstlaufzeit oder einer vereinbarten Verlängerung weiterhin nutzt, wird diese weitere Nutzung als Annahme der Preiserhöhung gewertet. Dies gilt ab Inkrafttreten, gemäss Mitteilung über den Zeitpunkt der Preiserhöhung, und insofern es die gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes zulassen.
7.1 Die Nutzung der Dienste ist nur von Kunden mit eigenen Domain möglich. Optional kann der Kunde eigene weitere Domains für die Nutzung des Hosted Exchange Dienstes einrichten. Sofern Swissit AG diese Domains als Mittler für den Kunden registriert oder von einem anderen Provider in die Verwaltung übernimmt entstehen Domainregistrierungsgebühren gemäss aktueller Domainpreisliste. Pauschalen für die Registrierung von Domains bei internationalen Registrationsstellen oder einer anderen Registry muss Swissit AG selbst im Voraus bezahlen. Unabhängig von der Laufzeit des Vertrags werden daher jeweils am Anfang eines jeden Jahres, in der die Domain für den Kunden registriert ist, die durch die aktuelle Preisliste der Swissit AG ausgewiesenen Jahrespauschalen fällig. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Jahrespauschalen findet nicht statt.
7.2 Soweit Gegenstand der Leistungen Swissit AG auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, ist Swissit AG gegenüber der Registry lediglich als Vermittler tätig. Der Halter und das Recht am Domainnamen ist/hat ausschliesslich der Kunde.
7.3 Swissit AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Auftrag des Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb von Swissit eigenen Domains vergebenen Subdomains.
7.4 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen und Gewissen durch Registrierung und Konnektierung des Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Swissit AG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domains freizustellen.
7.5 Der Kunde stellt sicher, dass im Falle der Vertragsbeendigung seine Domains unverzüglich in die Verwahrung eines neuen Providers übergehen oder dass er auf die Domain verzichtet. Swissit AG ist berechtigt, Anträgen erst dann stattzugeben, wenn sämtliche offene Forderungen gegenüber dem Kunden beglichen sind.
7.6 Sollte nicht spätestens 30 Tage nach Vertragsende ein Antrag bei Swissit AG eingegangen sein, kann Swissit AG die Domain des Kunden nach Ermessen an die zuständige Registrationsstelle zurückgeben, endgültig dekonnektiert oder löschen lassen.
8.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von Swissit AG während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Swissit AG nutzt diese Daten lediglich zur Sicherstellung der Dienste oder zur Problemlösung Dritter. Weitergehende Nutzung oder Datenweitergabe, wie etwa zur Werbung und zur Marktforschung oder Weitergabe an Dritte, dies ist Swissit AG strikte untersagt. Swissit AG wird weder diese Daten noch den Inhalt von Nachrichten des Kunden ohne dessen schriftliches Einverständnis (E-Mail) an Dritte weiterleiten.
8.2 Dies gilt nur insoweit nicht, als Swissit AG gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
8.3 Die Daten zwischen den Client-Systemen und der Hosted Exchange Infrastruktur erfolgt verschlüsselt, trotzdem weist Swissit AG den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
8.4 Der Kunde weiss, dass Swissit AG die technische Möglichkeit hat, Daten, die auf der Hosted Exchange Infrastruktur gespeichert sind, jederzeit einzusehen. Swissit AG wird diese Daten strengvertraulich behandeln. Zu diesem Zweck sind alle Mitarbeiter, die mit der Verwaltung der Infrastruktur in Berührung kommen, vertraglich zu strenger Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und bzgl. des schweizerischen Datenschutzgesetzes belehrt. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschliesslich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
9.1 Sollte Swissit AG von Dritten unter Hinweis auf die angeblich rechtliche unzulässige Nutzung des Dienstes oder einer für den Kunden registrierten oder von ihm genutzten Internetdomain aufgefordert werden, Daten oder Domains vom Abruf durch Dritte auszuschliessen, ist Swissit AG berechtigt, den Dienst ganz oder teilweise sofort einzustellen. Swissit AG ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich von der Abschaltung zu informieren und ihm die Identität des Dritten, zu offenbaren.
9.2 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Swissit AG insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für Daten die auf Swissit-Servern gelagert sind, führt Swissit AG eine tägliche Datensicherung durch, die Vorhaltezeit von Backups ist mindestens 7 Tage. Stellt Swissit AG im Auftrag des Kunden Daten wieder her, wird hierfür eine Restoregebühr gemäss aktueller Preisliste fällig.
9.3 Der Kunde wird sein Postfach regelmässig auf ausreichenden Speicherplatz überprüfen. Swissit AG behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, soweit die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
9.4 Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung Swissit AG nicht berechtigt die Hosted Exchange-Dienste an Dritte weiter zu vermieten. Swissit AG wird hierzu aber zustimmen, sofern seine eigenen Interessen hiervon nicht berührt werden. Die Haftung für die Drittnutzung übernimmt in jedem Fall der Kunde. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung Swissit AG nicht berechtigt, Dritten unter Verwendung des ihm von Swissit AG zur Verfügung gestellten Dienstes kostenlose E-Mail-Dienste anzubieten.
10.1 Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Software wird dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags zum vereinbarten Gebrauch überlassen. An der Betriebs- und Anwendungssoftware wird dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist gebunden an das Vertragsverhältnis mit Swissit. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm eingeräumte, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht auf Dritte oder andere als im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Dienste zu übertragen. Das eingeräumte nicht ausschliessliche Nutzungsrecht wird in den jeweiligen Lizenzbestimmungen der Softwareprodukte geregelt, die Bestandteil dieses Vertrags sind und dem Kunden bei dessen Unterzeichnung vorliegen.
10.2 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Swissit AG, ist der Kunde dazu verpflichtet alle Installationen der bereitgestellten Software zu entfernen und sämtliche Kopien dieser zu löschen.
11.1 Der Swissit Support ist während der regulären Geschäftszeiten per Telefon und E-Mail erreichbar. Ausserhalb der Geschäftszeiten steht dem Kunden nur Support via E-Mail zur Verfügung.
12.1 Swissit AG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Swissit AG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Swissit AG gemäss den gesetzlichen Regelungen. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder insbesondere entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
12.2 Wird eine Verfügbarkeits- oder Performancegarantie seitens Swissit AG nicht erfüllt, sind mögliche Gutschriften in Form von Monatsgebühren vorgesehen. Der Kunde erkennt an, dass diese Gutschriften die einzige und ausschliessliche Entschädigung für den Kunden darstellen.
12.3 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
12.4 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
13.1 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
13.3 Swissit AG kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Geschäftsbedingungen für Hosted Exchange, die Leistungsbeschreibungen, Preise sowie Sicherheitsbestimmungen unter der Voraussetzung ändern, dass die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Swissit AG für den Kunden zumutbar sind. Aktualisierte Fassungen sind auf der Website zur Einsicht bereitgestellt.
13.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
14.1 Gerichtsstand ist Meilen (Schweiz). Swissit AG ist jedoch befugt ihre Rechte auch am Domizil bzw. Sitz des Nutzers oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen. Anwendbar ist das materielle schweizerische Recht.
Stand 2012